Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten auch, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Die Bedingungen des Käufers finden damit selbst dann keine Anwendung, wenn er diese seiner Bestellung oder einer anderen Erklärung zugrunde gelegt hat.
§ 2 Angebote, Aufträge
1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
§ 3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
1. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
2. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
§ 4 Preise
1. Unsere Preise gelten „ab Werk" sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. 3. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 2 Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären:
Eine Übersendung per Telefax genügt.
§ 5 Lieferzeit und Liefermenge
1. Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 5 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
2. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit 12 Tagen beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
4. Vor Ablauf der gemäß Nr. 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 2 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
5. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
6. Der Auftragnehmer ist zu Mehr-/Minderlieferungen bis zu 20 %, der bestellten Menge berechtigt.
- Wellpappe bis 500 Stück ±20%, bis 3.000 Stück ±15%, ab 3.000 Stück ±10%.
- Vollpappe bis 5.000 Stück ±25%, bis 30.000 Stück ±20%, über 30.000 Stück ±10%.
- c. Anfertigungen mit Druck: - bei Mengen unter 50.000 Stück und bei Sammelauflagen mit wechselnden Druckbildern innerhalb der Auflage, sowie der Verkauf nach Gewicht (für Gewichte unter 500 kg) bis zu 30 % der bestellten Menge.
Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
§ 6 Versand
1. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.
2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
§ 7 Zahlung
1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
2. Grundsätzlich gilt, das Lieferscheindatum ist gleich das Lieferdatum/ Leistungsdatum.
3. Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
4. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
5. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont- Fähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 8 Gewährleistung/Haftung
1. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 5 Tagen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
2. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt immer 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang, es sei denn das Gesetz sieht eine zwingend längere Gewährleistungsfrist vor. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
5. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
6. Die Haftungsbeschränkung nach Nr. 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in § 7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
9. Eine Haftung für Vertragsverletzungen, die aus Umständen resultieren, die unserem Einflussbereich entzogen sind, wie zum Beispiel Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Störungen der Energieversorgung, Fehlens notwendiger Transportkapazität oder sonstige unabwendbare Ereignisse (Höhere Gewalt), besteht nicht.
10. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns den ausdrücklich verlängerten, erweiterten Eigentumsvorbehalt an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck- Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren, steht uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu diesen anderen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Dies gilt auch im Fall der Verarbeitung unserer Ware, die für uns als Hersteller erfolgt (§ 950 BGB).
2. Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes und nur solange er nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern. Kaufpreisforderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe deren Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen an uns abgetreten. Auf Verlangen hat uns der Käufer unverzüglich eine Aufstellung über die insoweit abgetretenen Forderungen zu übersenden. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen einzuziehen.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
5. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.
§ 10 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Ilmenau, für unsere Warenlieferungen der Versandort.
§ 11 Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.
§ 12 Ethik und ESG-Prinzipien
1. Die BB PACK führt als Teil der Antalis-Gruppe ihre Aktivitäten im Einklang mit dem Antalis-Verhaltenskodex und der Antalis-ESG-Strategie durch, die unter https://www.antalis.com/en/responsibility/esg-strategy-and-governance/ verfügbar sind, und erwartet, dass ihre Geschäftspartner diese Werte und Grundsätze teilen. Durch die Geschäftsbeziehung mit der Antalis-Gruppe gilt jeder Geschäftspartner als mit dem Antalis-Verhaltenskodex vertraut und verpflichtet sich, dieselben Werte und Grundsätze innerhalb seiner Organisation und bei der Durchführung seiner Aktivitäten einzuhalten.
2. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die Beziehungen zur Antalis-Gruppe auf der Grundlage international anerkannter ethischer und umweltbezogener Standards in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu gestalten. Insbesondere soll der Geschäftspartner:
- Relevante Richtlinien implementieren, um Handlungen der Korruption und/oder wettbewerbswidriges Verhalten innerhalb seiner Organisation zu verhindern und zu erkennen, sei es durch seine Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeiter, Beauftragte, Subunternehmer oder andere Dritte, die in seinem Namen handeln;
- Alle geltenden Sanktionsvorschriften in Bezug auf die von der Antalis-Gruppe gelieferten Produkte einhalten, indem er sicherstellt, dass er keine Transaktionen eingeht, die wirtschaftlichen oder finanziellen Sanktionen, Handelsverboten oder anderen gleichwertigen restriktiven Maßnahmen unterliegen, die von der Europäischen Union, den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, wie in deren Zuständigkeitsbereich anwendbar, verhängt, verwaltet oder durchgesetzt werden;
- Sich verpflichten, auf jede angemessene ESG-Fragebogenanfrage oder Bewertungsanforderung zu reagieren.
Diese Verpflichtungen sind für die BB PACK als Teil der Antalis-Gruppe von wesentlicher Bedeutung, um eine Vereinbarung abzuschließen. Der Begriff „Antalis-Gruppe“ bezieht sich auf Antalis SAS und jede ihrer Tochtergesellschaften, und „Geschäftspartner“ bezieht sich auf jede dritte Partei, die eine Geschäftsbeziehung mit einem Mitglied der Antalis-Gruppe unterhält, einschließlich Kunden, Lieferanten, Berater, Vertreter oder Dienstleister.
§ 13 Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.
§ 14 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und der BB PACK findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), sowie des internationalen Privatrechts (inklusive seiner Kollisionsnormen) ist ausgeschlossen.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.
3. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist als Gerichtsstand Stuttgart (für amtsgerichtliche Verfahren das Amtsgericht in 70190 Stuttgart) vereinbart, sofern der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckverpflichtungen sowie für Schadensersatzansprüche gleich welcher Art. BB PACK ist jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers Klage zu erheben.
Anbieterkennzeichnung
BB PACK GmbH, Industriestraße 2, 99869 Drei Gleichen / OT Wechmar
HRB 50 33 31 AG Jena
USt.-Ident-Nr.: DE 262877699
Geschäftsführer: Astrid Voß, Bernd Reckmann